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Steuerstrategie des Aurubis-Konzerns

Steuern, insbesondere internationale Steuern, sind für den Aurubis-Konzern Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und damit ein wichtiges Anliegen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Zahlung von Steuern in angemessener Höhe ein Kernelement unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen ist. Die Steuerzahlungen stellen in den jeweiligen Ländern, in denen wir tätig sind, eine wichtige Einnahmequelle dar, um soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufgaben erfüllen zu können.

Dieses Dokument, das vom Vorstand der Aurubis AG genehmigt wurde, legt den Ansatz des Aurubis-Konzerns für die Durchführung seiner Steuerangelegenheiten dar und wird allen Aurubis-Stakeholdern zur Verfügung gestellt. Das Dokument wird in regelmäßigen Abständen
von der Corporate Tax Funktion überprüft. Es ist gültig ab dem 01.01.2023 und gilt für sämtliche Konzerneinheiten, einschließlich Minderheitsbeteiligungen.

Die Steuerstrategie gilt als grundsätzliche Vorgabe für alle in- und ausländischen Steuerarten bzw. Steuererklärungen und Steueranmeldungen und sonstige steuerlichen gesetzlichen Verpflichtungen.

Für die Aurubis wesentliche relevante Steuerarten und gesetzliche Verpflichtungen sind dabei insbesondere:

  • Ertragsteuern (z.B. Körperschaftssteuer)
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Verrechnungspreise zur Gewinnabgrenzung im
  • internationalen Besteuerungskontext
  • einschlägige ausländische Steuergesetze (EU oder
  • Drittland)